Umlaufbeschluss

Bildrechte beim Autor

Kirchengemeinden stehen aktuell vor besonderen Herausforderungen. Als Leitungsgremium der Kirchengemeinde trägt der Kirchenvorstand Verantwortung für Menschen und das kirchengemeindliche Leben und muss immer wieder Entscheidungen treffen. 

Wenn dazu keine Kirchenvorstandssitzung nach Maßgabe der Kirchengemeindeordnung (Beschlussfähigkeit mit mehr als der Hälfte der Mitglieder anwesend nach § 41 Kirchengemeindeordnung) stattfinden kann, gibt es Alternativen: