Kirchenvorstands-Wahlgesetz neu

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Am 30. November 2017 hat die Landessynode eine leicht geänderte Fassung des Kirchenvorstandswahlgesetzes (KVWG, Rechtssammlung der ELKB 305) beschlossen. In Verbindung mit den Ausführungsbestimmungen können kundige Nutzer daraus die für die Kirchenvorstandswahl nötigen Informationen erhalten.

Änderungen zum bisherigen KVWG sind rot markiert. Die demnächst erscheinende Arbeitshilfe zur KV-Wahl wird eine erklärte Fassung des KVWG enthalten. Für die übersichtliche Darstellung (Gesetz links, Ausführungsbestimmungen rechts) empfiehlt sich eine zweiseitige Darstellung auf dem Bildschirm bzw. ein Ausdruck mit zwei Seiten pro Blatt.