KV rechtlich

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„Ich kann auch ohne Kirche Christ sein!“, das hört man immer wieder von Ausgetretenen, manchmal etwas trotzig zum Abschied hingeworfen. Natürlich gibt es christliche Kirche, also Kirche im geistlichen Sinne, auch außerhalb der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern. Völlig ohne Gemeinschaft kann ich aber kein Christ sein, sie gehört zum christlichen Glauben dazu. In der Gemeinschaft wird christlicher Glaube mitgeteilt, bezeugt, geformt und bestärkt.

Wie bekomme ich ein Thema auf die KV-Tagesordnung? vk.admin
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Sie haben ein Thema, das sich der Kirchenvorstand einmal in seiner Sitzung ausführlich vornehmen sollte?  Wer stellt eigentlich die Tagesordnung für die Sitzung zusammen? Wie bekommen Sie Ihr Thema auf die Tagesordnung?

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Ehrenamtliche Tätigkeit ist unentgeltlich. Sie ist jedoch nicht kostenlos. Die Zusammenarbeit mit Ehrenamtlichen bringt großen Gewinn, ihre Begleitung kann aber auch Geld kosten. Deshalb sind alle Dienststellen verpflichtet, in angemessenem Umfang Haushaltsmittel einzuplanen (vgl. § 6 EAG bzw. §8 Leitlinien Diakonie). Im Bereich Ehrenamt und Geld geht es um eine Gratwanderung: Einerseits muss Ehrenamt unentgeltlich bleiben, darf also nicht bezahlt werden. Andererseits kann es nicht sein, dass Ehrenamtliche selbst noch Geld mitbringen müssen. Die „Zeit- und Kompetenzspende“ sollte genügen.