KV Tipps

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Die kirchengemeindliche Finanzhoheit umfasst das Recht der Gemeinden, ihre Einnahmen und Ausgaben eigenverantwortlich zu bewirtschaften. Dazu gehört auch das Recht der Kirchengemeinde, ihr Eigentum zu nutzen und darüber zu verfügen. Der Kirchenpfleger bzw. die Kirchenpflegerin unterstützt den KV insbesondere beim Haushaltsplan und der Jahresrechnung.
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Im Sitzungsraum steht eine Flipchart (oder hängt ein weißes Plakat) – groß überschrieben mit „Themenspeicher“. Kommen nun Themen auf, die nicht aufgegriffen oder vertieft werden können, notiert die Sitzungsleitung diese mit einem dicken Filzstift gut lesbar auf dem Plakat. Mit etwas Übung heißt es bald: „Das gehört in den Themenspeicher“. Eine gute Selbstkontrolle ist es, den „Themenspeicher“ abzutippen: Die abgearbeiteten Themen werden in die Rubrik „erledigt“ verschoben, andere in die Rubrik „Wiedervorlage“ – natürlich mit Datum.

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Sie gehen gerne auf Menschen zu? Sie haben Lust, als Ansprechpartnerin/Ansprechpartnerin Ihrer Gemeinde zur Verfügung zu stehen?
In der zweiten Hälfte der Kirchenvorstandsperiode bietet das afg in Kooperation mit dem Evangelischen Bildungs- und Tagungszentrum in Pappenheim einen innovativen Kurs für Kirchenvorstände an. „Ehrenamtliche geben der Gemeindeleitung ein Gesicht“ – unter diesem Motto werden engagierte Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher dazu befähigt, intensiver als vielleicht bisher, Verantwortung vor Ort zu übernehmen. Dieses Engagement