Der Kirchenvorstand (KV) ist das Leitungsgremium der evangelischen Kirchengemeinde: der KV setzt sich für die Bedürfnisse der Gemeindemitglieder ein und repräsentiert die evangelische Kirche vor Ort. Der Kirchenvorstand trägt die Verantwortung und trifft verbindliche Entscheidungen für alle Aufgaben und Aktivitäten, für rechtliche und geistliche Fragen der Gemeinde.
Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher sind im Gottesdienst beteiligt, sie gestalten Kontakte zu den Menschen am Ort, zur politischen Gemeinde und zu Vereinen. Von daher kommen zu den regelmäßigen Kirchenvorstandssitzungen, die je nach Kirchengemeinde zwischen viermal jährlich bis monatlich stattfinden, Termine wie Einführungen, Verabschiedungen, Einweihungen, Kontakte zu den Gruppen und Kreisen in der Gemeinde, ökumenische Kontakte und gemeinsame Aktionen.