Wie ist die evangelische Kirche in Bayern aufgebaut?

Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern ist deckungsgleich mit dem Bundesland Bayern. 2,2 Millionen der Bayern sind Mitglieder dieser Evangelischen Kirche, das sind rund 17% der Gesamtbevölkerung.

1. Eine "presbyterial-synodale" Kirche

Dieses Etikett beschreibt etwas Charakteristisches der bayerischen Kirche: Die Kirchengemeinde wird vom Kirchenvorstand („Presbyterium“) geleitet. Die Gemeinden einer Region bilden ein Dekanat (mit Dekanatssynode, Dekanatsausschuss und Dekanin oder Dekan). Die Dekanate wiederum bilden einen Kirchenkreis (mit Regionalbischöfin oder Regionalbischof). Die bayerische Landeskirche fasst alle 6 Kirchenkreise mit ihren 66 Dekanate mit ihren 1534 Kirchengemeinden zusammen.

Die Landessynode bildet gemeinsam mit dem Landesbischof und Landeskirchenrat sowie dem Landessynodalausschuss die Kirchenleitung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern.

Zu den Aufgaben der Landessynode zählen die kirchliche Gesetzgebung einschließlich der Verabschiedung des Haushaltes und die Beschlussfassung über die Ordnung kirchlichen Lebens, die die Rechte und Pflichten der Mitglieder ausführt. Auch die Wahl der Landesbischöfin oder des Landesbischofs obliegt der Landessynode.

Die Landessynode beschließt auch die Gottesdienstordnung oder über Inhalt und Form des Gesangbuches. Jede Synodalin bzw. jeder Synodale hat das Recht, der Synode eigene Anträge zur Entscheidung vorzulegen.

2. Die bayerische Kirche und das Geld

Den Gemeinden steht die Kirchensteuer zu, die sie für ihren Personal- und Sachaufwand bekommen. Die "Landeskirche" finanziert die Gehälter der Pfarrerinnen und Pfarrer sowie der Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker.

3. Eine diakonische Kirche

"Diakonie" als organisierte Nächstenliebe hat in Bayern eine große Tradition. Rummelsberg und Neuendettelsau sind weithin zu einem Begriff für christliche Hilfe geworden. Von diesen großen Werken wird eine Vielzahl von mittleren und kleinen Einrichtungen vom Altenpflegeheim bis zur Werkstatt für Behinderte betrieben.

In den Kirchengemeinden gibt es ein enges Netz von sozialen Diensten, die versuchen, ganz nah an den Bedürfnissen der Menschen vor Ort zu arbeiten. Dazu gehören neben Kinderkrippen, Kindergärten und Horten besonders auch die Diakoniestationen für die ambulante Pflege.