Die Größe des Kirchenvorstandes hängt von der Größe der Kirchengemeinde ab. Bei Kirchengemeinden bis zu 1000 Gemeindemitgliedern werden fünf Kirchenvorsteher gewählt und einer berufen, bei Kirchengemeinden bis zu 2000 Gemeindemitgliedern werden sechs gewählt und zwei berufen, bei Kirchengemeinden bis zu 5000 Gemeindemitgliedern werden acht gewählt und zwei berufen, bei Kirchengemeinden bis zu 10 000 Gemeindemitgliedern werden neun gewählt und drei berufen, bei Kirchengemeinden mit über 10 000 Gemeindemitgliedern werden zwölf gewählt und drei berufen. Ergänzt wird das je nach Gemeindegröße aus sechs bis 15 Mitgliedern bestehende Gremium durch die Pfarrerinnen und Pfarrer der jeweiligen Gemeinden.
Der Kirchenvorstand bestimmt für die Dauer seiner Amtszeiteinen Vorsitzenden, dieser ist der mit der pfarramtlichen Geschäftsführung Beauftragte. Ebenso bestimmt er innerhalb von drei Monaten in geheimer Wahl aus der Mitte der Kirchenvorsteher eine Vertrauensfrau oder einen Vertrauensmann. Haupt- und ehrenamtlich engagierte Mitglieder der Kirchengemeinde leiten also gemeinsam und treffen Grundentscheidungen für die Entwicklung einer Gemeinde.