Das gewählte Leitungsgremium der Kirchengemeinde, den Kirchenvorstand, bei den Überlegungen zur Landesstellenplanung zu beteiligen, ist nicht nur formal notwendig, sondern wesentlich für kreative, stimmige und tragfähige Lösungen.
Denn die Mitglieder des KV wissen um das Profil und die Stärken ihrer Kirchengemeinde und sind gut vernetzt. Damit sind sie Expert*innen für den Sozialraum. Und sie sorgen mit dafür, dass die Ergebnisse der Landesstellenplanung vor Ort gelebt werden können.