Aus der Pressemitteilung des Landeskirchenrats vom 22.5.2020:
Präsenzsitzungen des Kirchenvorstands müssen möglich sein!
Der Leiter der Gemeindeabteilung im Landeskirchenamt, Oberkirchenrat Hans-Peter Hübner, hat sich in Briefen an Innenminister Joachim Herrmann und an den Leiter der Staatskanzlei, Staatsminister Florian Herrmann, nachdrücklich dafür eingesetzt, dass auch in Zeiten der Kontaktbeschränkung die Kirchenvorsteher nicht nur in Online-Konferenzen, sondern auch in nicht-öffentlichen Präsenzsitzungen zusammenkommen können.
Anlass für die Schreiben war, dass die Bayreuther Polizei Anstoß genommen hatte an Präsenzsitzungen des Kirchenvorstands. Beruflich oder dienstlich veranlasste Präsenzsitzungen seien möglich, jedoch keine Sitzungen mit ehrenamtlich Engagierten, so argumentierte die Polizei und berief sich auf eine entsprechende Weisung des Innenministeriums.
Er könnte nicht nachvollziehen, so Hübner, dass für einen klar bestimmten Personenkreis von höchstens 10-15 Personen nicht öffentliche Präsenzsitzungen nicht stattfinden dürften. Im Übrigen frage er, „warum die ehrenamtlichen Mitglieder von Gemeinde- und Stadträten, die selbstverständlich zu Präsenzsitzungen zusammentreten, anders behandelt werden als die mit vergleichbar wichtigen und dringlichen Aufgaben betrauten Mitglieder der `Parlamente` der Kirchengemeinden“. Der Landeskirchenrat befürwortete das Eintreten Hübners ausdrücklich.