Weniger Personal im Pfarrdienst, kleiner werdende Kirchengemeinden und zum Teil weniger ehrenamtlich Mitarbeitende machen eine Konzentration der Kräfte in den Leitungs- und Verwaltungsstrukturen der Kirchengemeinden und Pfarreien erforderlich. Aufgrund dieser Einschätzung hat die Landessynode auf ihrer Herbsttagung einige Weichenstellungen beschlossen.
Unter anderem bedeutet das:
- Das Miteinander von Ehrenamtlichen und Hauptberuflichen soll gestärkt werden.
- Kleine Pfarreien mit mehreren Kirchengemeinden und einer Pfarrstelle sollen mit der KV-Wahl 2024, spätestens aber 2030, einen gemeinsamen Kirchenvorstand bilden.
- Pfarrer*innen übernehmen den 1. Vorsitz in der Regel nur in einem Kirchenvorstand.
- Ein ehrenamtlicher 1. Vorsitz ist schon länger möglich und - nicht nur, aber auch - für kleinere Gemeinden ein Zukunftsmodell.
- Alternativ können Gemeinden auch eine Gesamtkirchengemeinde oder gemeinsam eine Kirchengemeinde bilden.
Wichtig zu wissen: Die Kirchenleitenden nehmen sich von diesen Veränderungen nicht aus: Konzentrationen werden auch in Landeskirchenamt, Landessynode, Kirchenkreisen und Dekanaten angegangen.
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