Beschluss

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Kirchengemeinden stehen aktuell vor besonderen Herausforderungen. Als Leitungsgremium der Kirchengemeinde trägt der Kirchenvorstand Verantwortung für Menschen und das kirchengemeindliche Leben und muss immer wieder Entscheidungen treffen. 

Wenn dazu keine Kirchenvorstandssitzung nach Maßgabe der Kirchengemeindeordnung (Beschlussfähigkeit mit mehr als der Hälfte der Mitglieder anwesend nach § 41 Kirchengemeindeordnung) stattfinden kann, gibt es Alternativen:

 

 

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Alle Jahre wieder findet unmittelbar nach dem Ende der Herbsttagung der Landessynode und unmittelbar vor dem 1. Advent die Verleihung der Ehrenamtspreise der ELKB statt. Alle Jahre wieder ist dies eine Sternstunde in meinem Terminkalender und eine Sternstunde der Motivation am Ende des Kirchenjahres. An keinem Termin wird deutlicher, wie die Beschlüsse der Synode, das viele beschriebene Papier, die vielen Sitzungsstunden der Tagungen mit dem Leben in den Kirchengemeinden und Dekanaten zusammenhängen.