Die Besetzung einer Pfarrstelle ist meist ein besonderes Ereignis. Viel kommt da zusammen: Abschied vom bisherigen Pfarrer, Unsicherheit, wie geht es weiter und mit wem. Gespannte Erwartungen richten sich auf die neue Pfarrperson. Oft werden Sie als Kirchenvorstände auch auf die Wiederbesetzung der Stelle angesprochen.
Mit Freiwerden einer Pfarrstelle wird vom Landeskirchenamt das Stellenbesetzungsverfahren eröffnet. Danach kommt das Stellenbesetzungsgespräch, das die Regionalbischöfe bzw. Regionalbischöfinnen (oder ihre Stellvertretungen) zusammen mit den zuständigen Dekanen/Dekaninnen leiten. Das Gespräch kann auch an den Dekan, die Dekanin delegiert werden.
Es gibt zwei Arten des Wahlrechts: Einmal hat der Kirchenvorstand (KV) das Auswahlrecht unter drei vom Landeskirchenrat (LKR) festgelegten Bewerbungen. Ein anderes Mal entscheidet der LKR, wer dem KV als Pfarrer/in „präsentiert“ wird. Der KV hat in diesem Fall kein Wahlrecht. Wenn er aber „gravierende Bedenken“ geltend macht, führt das zu einer erneuten Beratung im LKR. Für kombinierte Stellen, z.B. Gemeindestelle mit regionalem oder dekanatlichem Einsatz, gibt es abweichende Regelungen z.B. mit Bildung eines Wahlgremiums.
Ein Stellenbesetzungsgespräch besteht meist aus drei Teilen: zunächst ein Gespräch mit den anderen Pfarrpersonen der Gemeinde, manchmal auch zusammen mit dem/der scheidenden Pfarrer/in, dann eines mit den haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden. Das Ziel ist, unterschiedliche Perspektiven zu erfahren, die bei der Besetzung der Stelle zu beachten sind. Dabei kommt dann auch die Arbeit anderer in der Gemeinde wert-schätzend in den Blick. Den größten Teil des Abends nimmt das Gespräch mit dem KV ein. Hier bekommt der KV einen Überblick über das Verfahren, z.B. ab wann die Stelle wieder besetzt werden kann (in der Regel mit sechs Monaten Vakanz), wie das Wahlrecht geregelt ist u.a. Und Sie haben die Möglichkeit, alles so zu klären, dass Sie gut auskunftsfähig sind. Das trägt oft zur Beruhigung in der Vakanzzeit bei.
Es kann auch die Gestaltung der Vakanz besprochen werden. Der Dekan/die Dekanin ist für die Organisation der Vakanzvertretung zuständig, die meist von mehreren Pfarrpersonen des Dekanats anteilig übernommen wird. Das bedeutet, dass für diese Zeit Gemeindeaktivitäten zurückgefahren werden sollten.
Dann wird die Ausschreibung gemeinsam erarbeitet, manchmal an Hand eines Entwurfs oder aber es werden gemeinsam die Aspekte erarbeitet, die in der Stellenausschreibung eine Rolle spielen sollen. Der Dekan bzw. die Dekanin verfasst dann nach der Sitzung den Ausschreibungstext, den Sie dann noch mal gegenlesen können, bevor er über die Regionalbischöfe/innen ins Amtsblatt der Landeskirche kommt.
Ein (einladend formulierter) Ausschreibungstext beschreibt das Profil der Gemeinde, die Aufgaben, die mit der Stelle verbunden sind und die Wünsche und Erwartungen an die neue Pfarrperson. Sehr hilfreich ist es, sich in einen potentiellen Bewerber hinzuversetzen: Was macht es attraktiv, in dieser Gemeinde zu arbeiten? Welcher Unterstützung wird geboten? Wo gibt es Gestaltungsmöglichkeiten? Das Stellenbesetzungsgespräch ist auch eine gute Gelegenheit, die Aufgaben, die mit der Stelle verbunden sind, kritisch zu prüfen. In vielen Gemeinden wird immer noch additiv gearbeitet, d.h. eine Aufgabe kommt zu anderen, immer neue Schwerpunkte werden gebildet, ohne dass anderes beendet oder reduziert wurde. Alles in bester Absicht, aber das führt oft zur schleichenden Überforderung und Erschöpfung aller.
Der Pfarrwechsel bietet die Gelegenheit, Weichen neu zu stellen. Manchmal sind weniger Schwerpunkte möglich als man denkt. Die Zeit, die die sorgfältige Wahrnehmung der Grundaufgaben in Seelsorge, Gottesdienst, Kasualien, Konfirmanden- und Religionsunterricht erfordert sowie der Umfang der Aufgaben außerhalb der Gemeinde werden oft in KVs unterschätzt.
Gute Orientierung geben die Ergebnisses des Prozesses „Berufsbild: Pfarrerin, Pfarrer“ und die Handreichung „Gut, gerne und wohlbehalten arbeiten“. Für viele Pfarrer/innen ist ihr Beruf eine Berufung, die sie oft ohne Blick auf die Uhr wahrnehmen. Gerade deshalb ist es wichtig, dass sie ihrem Beruf „gut, gerne und wohlbehalten“ nachgehen können. Als Richtschnur für die Ausschreibung kann gelten: Die Aufgaben sollten nicht mehr als ca. 48 Wochenstunden im Jahresdurchschnitt benötigen. Halbe Stellen brauchen ein besonderes Augenmerk.
Regionalbischof/bischöfin und Dekan/in sind Ihre Partner mit einem gemeinsamen Interesse: eine möglichst passende Besetzung der ausgeschriebenen Stelle. Je offener das Gespräch mit Ihnen ist, desto leichter ist es, Pfarrer/innen so zu beraten und zu unterstützen, dass sie eine Stelle finden, die ihren Gaben und Kompetenzen entspricht.
Abschlussbericht „Berufsbild: Pfarrerin, Pfarrer“: Abschlussbericht.pdf
OKR Elisabeth Hann von Weyhern, Regionalbischöfin im KK Nürnberg