Auf ihrer konstituierenden Sitzung im September 2020 hat die Landessynode eine Änderung der Kirchengemeindeordnung (KGO) beschlossen, welche die in den letzten Monaten erprobten Möglichkeiten der elektronischen Teilnahme (telefonisch oder Videokonferenz) an einer Kirchenvorstandssitzung dauerhaft ermöglicht.
Dabei gelten folgende Grundsätze:
- eine KV-Sitzung setzt nach wie vor grundsätzlich eine persönliche Teilnahme voraus
- außer:
- ausnahmesweise, besondere Umstände und Erhaltung der Arbeitsfähigkeit
- technische Voraussetzungen der Mitglieder sind gegeben
- Vorsitzende*r bestimmt im Benehmen mit Vertrauensfrau bzw. Vertrauensmann
- alle oder einzelne Mitglieder nehmen auf diese Art und Weise teil
Den Wortlaut der Gesetzesänderung sowie
- die Predigt von Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm
- Ansprache und Bericht der wiedergewählten Präsidentin der Landessynode Dr. Annekathrin Preidel
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