Videokonferenz

Neu im Amt: Die Landessynode 2020-2025
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Auf ihrer konstituierenden Sitzung im September 2020 hat die Landessynode eine Änderung der Kirchengemeindeordnung (KGO) beschlossen, welche die in den letzten Monaten erprobten Möglichkeiten der elektronischen Teilnahme (telefonisch oder Videokonferenz) an einer Kirchenvorstandssitzung dauerhaft ermöglicht.

Dabei gelten folgende Grundsätze:

Videokonferenz
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In seinen Handlungsempfehlungen (Stand 15.04.2020) erläutert das Landeskirchenamt die Voraussetzungen, unter denen Kirchenvorstandssitzungen als Video- bzw. Telefonkonferenz durchgeführt werden können (zunächst gültig bis 31.08.2020):