Auf ihrer konstituierenden Sitzung im September 2020 hat die Landessynode eine Änderung der Kirchengemeindeordnung (KGO) beschlossen, welche die in den letzten Monaten erprobten Möglichkeiten der elektronischen Teilnahme (telefonisch oder Videokonferenz) an einer Kirchenvorstandssitzung dauerhaft ermöglicht.
Dabei gelten folgende Grundsätze: