Corona

Videokonferenz
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In seinen Handlungsempfehlungen (Stand 15.04.2020) erläutert das Landeskirchenamt die Voraussetzungen, unter denen Kirchenvorstandssitzungen als Video- bzw. Telefonkonferenz durchgeführt werden können (zunächst gültig bis 31.08.2020):

 

 

 

 

 

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Kirchengemeinden stehen aktuell vor besonderen Herausforderungen. Als Leitungsgremium der Kirchengemeinde trägt der Kirchenvorstand Verantwortung für Menschen und das kirchengemeindliche Leben und muss immer wieder Entscheidungen treffen. 

Wenn dazu keine Kirchenvorstandssitzung nach Maßgabe der Kirchengemeindeordnung (Beschlussfähigkeit mit mehr als der Hälfte der Mitglieder anwesend nach § 41 Kirchengemeindeordnung) stattfinden kann, gibt es Alternativen: