Kirchensteuer

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Ein Großteil der Kirchensteuereinnahmen der Landeskirche kommt direkt oder indirekt den Kirchengemeinden und Dekanatsbezirken zugute. 
Im Rahmen des innerkirchlichen Finanzausgleichs erhalten die Gemeinden für ihre Aufgaben direkt finanzielle Mittel überwiesen. Um diese Beträge bis 2023 vor größeren Schwankungen zu bewahren und damit den Kirchengemeinden eine Planungssicherheit zu geben, erfolgt die Berechnung in Zukunft nach dem „gleitenden Durchschnitt“ aus den drei vorausgehenden Haushaltsjahren.