Es ist einer der Höhepunkte im Jahr: Die Kirchengemeinde feiert Gemeindefest und die große bunte Vielfalt von Glaube und Kirche am Ort wird einladend sichtbar und erlebbar. Ohne das tatkräftige Engagement vieler Ehrenamtlicher ist die Organisation eines solchen Festes undenkbar, ja, es lebt davon.
Wer eine Feier organisiert, muss allerdings auch eine Reihe von Vorschriften beachten, Behörden informieren oder Genehmigungen einholen. Das dient vor allem der Sicherheit der Besucher, aber auch dem Schutz von Natur und Umwelt.
Dazu stellt die Bayerische Staatskanzlei einen „Leitfaden für Vereinsfeiern“ zur Verfügung, der in Zusammenarbeit mit dem „Runden Tisch Bürgerschaftliches Engagement“ erstellt wurde.
Folgende Themen werden unter anderen angesprochen: Braucht´s eine Erlaubnis?, Anzeige bei der GEMA, Losbude/Tombola, Spendensammlung, Werbung, Hygiene, Hüpfburg und Ausschank von Alkohol, Sanitätsdienst, Haftungsfragen.
Lesen und herunterladen können Sie den aktuellen Leitfaden hier: http://www.bayern.de/wp-content//uploads/2017/05/stk_ehrenamtsleitfaden…