Miteinander Gemeinde leiten.

Miteinander Gemeinde leiten. Darum geht es im Kirchenvorstand. Er ist eine evangelische Spezialität, denn in ihm beraten und entscheiden gewählte und berufene Ehrenamtliche gemeinsam mit Pfarrerinnen und Pfarrern auf Augenhöhe. In rund 1500 bayerischen evangelisch-lutherischen Kirchengemeinden mit rund 12.000 Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorstehern lenken sie die Geschicke der Ortsgemeinde und beteiligen sich an der Leitung der Kirche.
Diese Seite liefert Basisinformationen zur Kirchenvorstandsarbeit und unser Kirchenvorstand-Newsletter hält Sie auf dem Laufenden.


Am 20. Oktober 2024 wählen knapp 2 Millionen wahlberechtigte Mitglieder in rund 1500 Kirchengemeinden unserer bayerischen Landeskirche ihre Leitungsgremien.
Auf der Seite www.stimmfürkirche.de finden Sie alles Wichtige rund um die Wahl.

Sämtliche Materialien zur Wahl sowie das Eingabeportal finden Sie im Intranet.

 

Aktuelles aus der Kirchenvorstandsarbeit

Klimaschutzmanager*innen der ELKB
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Rund 1.100 Menschen in der ELKB engagieren sich aktiv in der Umwelt- und Klimaarbeit. Viele davon sind Mitglied im Kirchenvorstand.

Seit dem 1.12.2020 unterstützen Esther Ferstl und Maximilian Boltz als Klimaschutzmanager*innen Kirchengemeinden, kirchliche und diakonische Einrichtungen dabei, Klimaschutz konkret werden zu lassen – und nicht nur CO2, sondern auch Betriebskosten zu sparen.

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Neben anderen öffentlichen Auftritten ist die Konfirmation eine Gelegenheit für ein Grußwort des Kirchenvorstandes. Wie komme ich zu einer Idee, wie rede ich authentisch und welche Tricks helfen? Das Praxisheft „Ich hab da auch was zu sagen!“ liefert Antworten und Beispiele. Als gedrucktes Heft ist es vergriffen. Hier können Sie es als pdf herunterladen. Gutes Gelingen!

 

Neu im Amt: Die Landessynode 2020-2025
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Auf ihrer konstituierenden Sitzung im September 2020 hat die Landessynode eine Änderung der Kirchengemeindeordnung (KGO) beschlossen, welche die in den letzten Monaten erprobten Möglichkeiten der elektronischen Teilnahme (telefonisch oder Videokonferenz) an einer Kirchenvorstandssitzung dauerhaft ermöglicht.

Dabei gelten folgende Grundsätze: