Im Sitzungsraum steht eine Flipchart (oder hängt ein weißes Plakat) – groß überschrieben mit „Themenspeicher“. Kommen nun Themen auf, die nicht aufgegriffen oder vertieft werden können, notiert die Sitzungsleitung diese mit einem dicken Filzstift gut lesbar auf dem Plakat. Mit etwas Übung heißt es bald: „Das gehört in den Themenspeicher“. Eine gute Selbstkontrolle ist es, den „Themenspeicher“ abzutippen: Die abgearbeiteten Themen werden in die Rubrik „erledigt“ verschoben, andere in die Rubrik „Wiedervorlage“ – natürlich mit Datum.
Ein Großteil der Kirchensteuereinnahmen der Landeskirche kommt direkt oder indirekt den Kirchengemeinden und Dekanatsbezirken zugute.
Im Rahmen des innerkirchlichen Finanzausgleichs erhalten die Gemeinden für ihre Aufgaben direkt finanzielle Mittel überwiesen. Um diese Beträge bis 2023 vor größeren Schwankungen zu bewahren und damit den Kirchengemeinden eine Planungssicherheit zu geben, erfolgt die Berechnung in Zukunft nach dem „gleitenden Durchschnitt“ aus den drei vorausgehenden Haushaltsjahren.
Gerade haben wir Pfingsten gefeiert, den Geburtstag unserer Kirche. Wir haben die Pfingsterzählung aus der Apostelgeschichte gehört und uns auf die Anfänge unserer Kirche besonnen. Dies sollten wir auch im Hinterkopf behalten, wenn sich im Juni die vier kirchenleitenden Organe in der inspirierenden Umgebung der Evangelischen Akademie Tutzing am Starnberger See treffen. Diese Konferenz ist ein einmaliges Highlight in jeder Synodalperiode, werden hier doch die Weichen für die Weiterentwicklung unserer Kirche gestellt.
Vom 17. bis 21.4.2016 tagte die Synode der bayerischen Landeskirche in Ansbach. Ute Baumann sprach mit Synodalpräsidentin Dr. Annekathrin Preidel über das Schwerpunktthema „Kirche im ländlichen Raum“ sowie über wichtige Beschlüsse und ihre Folgen für die kirchliche Arbeit vor Ort.
Frau Dr. Preidel, was hat aus Ihrer Perspektive die Synode in Ansbach geprägt?
„Gremienprotestantismus“ hat neulich ein Kommentator das kirchliche Leben in Deutschland kritisch genannt (FAZ 10.5.2016). Gemeindeversammlungen sollen gerade helfen, eine Abschottung zwischen Gemeindeleitung und Gemeindemitgliedern zu verhindern. Welche Rahmenbedingungen sind für eine Gemeindeversammlung zu beachten?
„Ich kann auch ohne Kirche Christ sein!“, das hört man immer wieder von Ausgetretenen, manchmal etwas trotzig zum Abschied hingeworfen. Natürlich gibt es christliche Kirche, also Kirche im geistlichen Sinne, auch außerhalb der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern. Völlig ohne Gemeinschaft kann ich aber kein Christ sein, sie gehört zum christlichen Glauben dazu. In der Gemeinschaft wird christlicher Glaube mitgeteilt, bezeugt, geformt und bestärkt.
Interessante Aspekte für Kirchenvorsteher aus der 5. Kirchenmitgliedschaftsuntersuchung der EKDIm März 2014 erschien die inzwischen 5. Kirchenmitgliedschaftsuntersuchung der EKD unter dem Titel „Engagement und Indifferenz“: Dabei wurden 3027 Menschen befragt, darunter auch ca. 565 Personen, die mal evangelisch waren und 446 Konfessionslose, die noch nie konfessionell gebunden waren. Etwa 2/3 der Befragten leben in Westdeutschland, 1/3 in Ostdeutschland.
Mitglieder als Akteure religiöser Kommunikation