Vom 17. bis 21.4.2016 tagte die Synode der bayerischen Landeskirche in Ansbach. Ute Baumann sprach mit Synodalpräsidentin Dr. Annekathrin Preidel über das Schwerpunktthema „Kirche im ländlichen Raum“ sowie über wichtige Beschlüsse und ihre Folgen für die kirchliche Arbeit vor Ort.
Frau Dr. Preidel, was hat aus Ihrer Perspektive die Synode in Ansbach geprägt?
„Gremienprotestantismus“ hat neulich ein Kommentator das kirchliche Leben in Deutschland kritisch genannt (FAZ 10.5.2016). Gemeindeversammlungen sollen gerade helfen, eine Abschottung zwischen Gemeindeleitung und Gemeindemitgliedern zu verhindern. Welche Rahmenbedingungen sind für eine Gemeindeversammlung zu beachten?
„Ich kann auch ohne Kirche Christ sein!“, das hört man immer wieder von Ausgetretenen, manchmal etwas trotzig zum Abschied hingeworfen. Natürlich gibt es christliche Kirche, also Kirche im geistlichen Sinne, auch außerhalb der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern. Völlig ohne Gemeinschaft kann ich aber kein Christ sein, sie gehört zum christlichen Glauben dazu. In der Gemeinschaft wird christlicher Glaube mitgeteilt, bezeugt, geformt und bestärkt.
Interessante Aspekte für Kirchenvorsteher aus der 5. Kirchenmitgliedschaftsuntersuchung der EKDIm März 2014 erschien die inzwischen 5. Kirchenmitgliedschaftsuntersuchung der EKD unter dem Titel „Engagement und Indifferenz“: Dabei wurden 3027 Menschen befragt, darunter auch ca. 565 Personen, die mal evangelisch waren und 446 Konfessionslose, die noch nie konfessionell gebunden waren. Etwa 2/3 der Befragten leben in Westdeutschland, 1/3 in Ostdeutschland.
Mitglieder als Akteure religiöser Kommunikation
Was? Schon? Dafür, dass sechs Jahre KV-Periode wie eine kleine Ewigkeit erscheinen, ist die Halbzeit schnell gekommen. Seit drei oder mehr Jahren sind Sie nun Teil der Gemeindeleitung Ihrer Kirchengemeinde. Gemeinsam mit anderen gestalten und verantworten Sie die alltäglichen und besonderen Herausforderungen.
Ehrenamtliche Tätigkeit ist unentgeltlich. Sie ist jedoch nicht kostenlos. Die Zusammenarbeit mit Ehrenamtlichen bringt großen Gewinn, ihre Begleitung kann aber auch Geld kosten. Deshalb sind alle Dienststellen verpflichtet, in angemessenem Umfang Haushaltsmittel einzuplanen (vgl. § 6 EAG bzw. §8 Leitlinien Diakonie). Im Bereich Ehrenamt und Geld geht es um eine Gratwanderung: Einerseits muss Ehrenamt unentgeltlich bleiben, darf also nicht bezahlt werden. Andererseits kann es nicht sein, dass Ehrenamtliche selbst noch Geld mitbringen müssen. Die „Zeit- und Kompetenzspende“ sollte genügen.
Dieses Hugenottenkreuz symbolisiert in besonderer Weise, was mir an meiner Kirche wichtig ist. Zu finden ist es an der Brüstung der Empore der Kirche in Wilhelmsdorf, Dekanat Neustadt an der Aisch, im westlichen Mittelfranken. Von französischen Glaubensflüchtlingen erbaut ist sie bekannt als „Hugenottenkirche“. Das Kreuz ist einer der wenigen schmückenden Gegenstände darin.
1959 von einem Gemeindeglied geschnitzt, zeigt es die vier Schenkel des Malteserkreuzes aus Eichenholz, eine Taube und eine Rosette in der Mitte aus Buchenholz und Lilien und eine Träne aus Ahorn.