Was kann man tun, wenn eine Frage im Kirchenvorstand schnell entschieden werden muss und nicht extra eine Sitzung einberufen werden soll? Ist ein sogenanntes Umlaufverfahren mit Beschluss möglich?
Ein Beschluss des Kirchenvorstandes im Umlaufverfahren per Telefon, Brief, Fax oder E-Mail ist in der Kirchengemeindeordnung (KGO) nicht vorgesehen. § 41 KGO verlangt das Zusammenkommen und die Anwesenheit der Mitglieder, damit der Kirchenvorstand nach gemeinsamer Meinungsbildung einen Beschluss fassen kann.
Sind Ersatzleute für die gewählten Mitglieder im Kirchenvorstand nicht mehr vorhanden, so wählt der Kirchenvorstand gemäß § 24 Abs. 2 Satz 1 Kirchenvorstandswahlgesetz (KVWG; Rechtssammlung Nr. 305 bzw. Praxisheft Kirchenvorstand 2) Kirchengemeindeglieder in den Kirchenvorstand, die die Voraussetzungen der Wählbarkeit nach § 8 KVWG erfüllen.
„Ehrenamtliche unterstützen – einander begegnen – voneinander“ lernen lautete der Auftrag für ein Seminar vom 3. bis zum 5. Februar in Michelsberg, in der Nähe von Sibiu/Hermannstadt, Rumänien.
Neugierig haben wir uns auf den Weg gemacht: Heike Bayreuther, ehrenamtliche Kirchenvorstandsfachbegleiterin; Pfarrer Martin Simon, Referent für Kirchenvorstandsarbeit und Gemeindeleitung im Amt für Gemeindedienst und Gudrun Scheiner-Petry, Leiterin des Amtes für Gemeindedienst.
Wir haben in der St.-Anna-Kirche ein Bild von Lukas Cranach oder seiner Werkstatt (1531/40), das Jesus zeigt, wie er die Kinder segnet. Von dem Motiv gibt es andernorts noch Fassungen. Unter den vielen Gemälden, die wir in St. Anna haben, sticht es für mich heraus. Es zeigt einen besonders liebevollen und zugewandten Jesus. Zu ihm kann ich ganz unbedarft und vertrauensvoll kommen. Wie ein Kind darf ich seine Nähe suchen, so wie ich schlicht und einfach bin, ohne etwas mitbringen zu müssen. Er fühlt sich nicht bedrängt oder belästigt.
Die Besetzung einer Pfarrstelle ist meist ein besonderes Ereignis. Viel kommt da zusammen: Abschied vom bisherigen Pfarrer, Unsicherheit, wie geht es weiter und mit wem. Gespannte Erwartungen richten sich auf die neue Pfarrperson. Oft werden Sie als Kirchenvorstände auch auf die Wiederbesetzung der Stelle angesprochen.