Miteinander Gemeinde leiten.

Miteinander Gemeinde leiten. Darum geht es im Kirchenvorstand. Er ist eine evangelische Spezialität, denn in ihm beraten und entscheiden gewählte und berufene Ehrenamtliche gemeinsam mit Pfarrerinnen und Pfarrern auf Augenhöhe. Sie lenken die Geschicke der Ortsgemeinde, gestalten die Zusammenarbeit und beteiligen sich an der Leitung der Kirche.
Diese Seite liefert Basisinformationen zur Kirchenvorstandsarbeit und der Kirchenvorstand-Newsletter hält Sie auf dem Laufenden.


Am 20. Oktober 2024 wählten 1,85 Millionen wahlberechtigte Mitglieder in 1500 Kirchengemeinden der bayerischen Landeskirche ihre Leitungsgremien. Aus rund 14.000 Kandidatinnen und Kandidaten wurden 8.500 gewählt und weitere Mitglieder berufen.

 

Aktuelles aus der Kirchenvorstandsarbeit

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Aus der Pressemitteilung des Landeskirchenrats vom 22.5.2020:

Präsenzsitzungen des Kirchenvorstands müssen möglich sein!

Der Leiter der Gemeindeabteilung im Landeskirchenamt, Oberkirchenrat Hans-Peter Hübner, hat sich in Briefen an Innenminister Joachim Herrmann und an den Leiter der Staatskanzlei, Staatsminister Florian Herrmann, nachdrücklich dafür eingesetzt, dass auch in Zeiten der Kontaktbeschränkung die Kirchenvorsteher nicht nur in Online-Konferenzen, sondern auch in nicht-öffentlichen Präsenzsitzungen zusammenkommen können.

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Update Präsenzsitzungen

In seinen Handlungsempfehlungen (Stand 27.04.2020) erläutert das Landeskirchenamt die engen Voraussetzungen, unter denen derzeit Kirchenvorstandssitzungen als Präsenzsitzungen durchgeführt werden können:

 

 

 

 

Videokonferenz
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In seinen Handlungsempfehlungen (Stand 15.04.2020) erläutert das Landeskirchenamt die Voraussetzungen, unter denen Kirchenvorstandssitzungen als Video- bzw. Telefonkonferenz durchgeführt werden können (zunächst gültig bis 31.08.2020):

 

 

 

 

 

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Kirchengemeinden stehen aktuell vor besonderen Herausforderungen. Als Leitungsgremium der Kirchengemeinde trägt der Kirchenvorstand Verantwortung für Menschen und das kirchengemeindliche Leben und muss immer wieder Entscheidungen treffen. 

Wenn dazu keine Kirchenvorstandssitzung nach Maßgabe der Kirchengemeindeordnung (Beschlussfähigkeit mit mehr als der Hälfte der Mitglieder anwesend nach § 41 Kirchengemeindeordnung) stattfinden kann, gibt es Alternativen: