Miteinander Gemeinde leiten.

Miteinander Gemeinde leiten. Darum geht es im Kirchenvorstand. Er ist eine evangelische Spezialität, denn in ihm beraten und entscheiden gewählte und berufene Ehrenamtliche gemeinsam mit Pfarrerinnen und Pfarrern auf Augenhöhe. In rund 1500 bayerischen evangelisch-lutherischen Kirchengemeinden mit rund 12.000 Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorstehern lenken sie die Geschicke der Ortsgemeinde und beteiligen sich an der Leitung der Kirche.
Diese Seite liefert Basisinformationen zur Kirchenvorstandsarbeit und unser Kirchenvorstand-Newsletter hält Sie auf dem Laufenden.


Am 20. Oktober 2024 wählen knapp 2 Millionen wahlberechtigte Mitglieder in rund 1500 Kirchengemeinden unserer bayerischen Landeskirche ihre Leitungsgremien.
Auf der Seite www.stimmfürkirche.de finden Sie alles Wichtige rund um die Wahl.

Sämtliche Materialien zur Wahl sowie das Eingabeportal finden Sie im Intranet.

 

Aktuelles aus der Kirchenvorstandsarbeit

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Die kirchengemeindliche Finanzhoheit umfasst das Recht der Gemeinden, ihre Einnahmen und Ausgaben eigenverantwortlich zu bewirtschaften. Dazu gehört auch das Recht der Kirchengemeinde, ihr Eigentum zu nutzen und darüber zu verfügen. Der Kirchenpfleger bzw. die Kirchenpflegerin unterstützt den KV insbesondere beim Haushaltsplan und der Jahresrechnung.
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Im Sitzungsraum steht eine Flipchart (oder hängt ein weißes Plakat) – groß überschrieben mit „Themenspeicher“. Kommen nun Themen auf, die nicht aufgegriffen oder vertieft werden können, notiert die Sitzungsleitung diese mit einem dicken Filzstift gut lesbar auf dem Plakat. Mit etwas Übung heißt es bald: „Das gehört in den Themenspeicher“. Eine gute Selbstkontrolle ist es, den „Themenspeicher“ abzutippen: Die abgearbeiteten Themen werden in die Rubrik „erledigt“ verschoben, andere in die Rubrik „Wiedervorlage“ – natürlich mit Datum.

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Ein Großteil der Kirchensteuereinnahmen der Landeskirche kommt direkt oder indirekt den Kirchengemeinden und Dekanatsbezirken zugute. 
Im Rahmen des innerkirchlichen Finanzausgleichs erhalten die Gemeinden für ihre Aufgaben direkt finanzielle Mittel überwiesen. Um diese Beträge bis 2023 vor größeren Schwankungen zu bewahren und damit den Kirchengemeinden eine Planungssicherheit zu geben, erfolgt die Berechnung in Zukunft nach dem „gleitenden Durchschnitt“ aus den drei vorausgehenden Haushaltsjahren.

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Sie gehen gerne auf Menschen zu? Sie haben Lust, als Ansprechpartnerin/Ansprechpartnerin Ihrer Gemeinde zur Verfügung zu stehen?
In der zweiten Hälfte der Kirchenvorstandsperiode bietet das afg in Kooperation mit dem Evangelischen Bildungs- und Tagungszentrum in Pappenheim einen innovativen Kurs für Kirchenvorstände an. „Ehrenamtliche geben der Gemeindeleitung ein Gesicht“ – unter diesem Motto werden engagierte Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher dazu befähigt, intensiver als vielleicht bisher, Verantwortung vor Ort zu übernehmen. Dieses Engagement