Miteinander Gemeinde leiten. Darum geht es im Kirchenvorstand. Er ist eine evangelische Spezialität, denn in ihm beraten und entscheiden gewählte und berufene Ehrenamtliche gemeinsam mit Pfarrerinnen und Pfarrern auf Augenhöhe. In rund 1500 bayerischen evangelisch-lutherischen Kirchengemeinden mit rund 12.000 Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorstehern lenken sie die Geschicke der Ortsgemeinde und beteiligen sich an der Leitung der Kirche.
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Aktuelles aus der Kirchenvorstandsarbeit
Aus der Pressemitteilung des Landeskirchenrats vom 22.5.2020:
Präsenzsitzungen des Kirchenvorstands müssen möglich sein!
Der Leiter der Gemeindeabteilung im Landeskirchenamt, Oberkirchenrat Hans-Peter Hübner, hat sich in Briefen an Innenminister Joachim Herrmann und an den Leiter der Staatskanzlei, Staatsminister Florian Herrmann, nachdrücklich dafür eingesetzt, dass auch in Zeiten der Kontaktbeschränkung die Kirchenvorsteher nicht nur in Online-Konferenzen, sondern auch in nicht-öffentlichen Präsenzsitzungen zusammenkommen können.
Kirchengemeinden stehen aktuell vor besonderen Herausforderungen. Als Leitungsgremium der Kirchengemeinde trägt der Kirchenvorstand Verantwortung für Menschen und das kirchengemeindliche Leben und muss immer wieder Entscheidungen treffen.
Wenn dazu keine Kirchenvorstandssitzung nach Maßgabe der Kirchengemeindeordnung (Beschlussfähigkeit mit mehr als der Hälfte der Mitglieder anwesend nach § 41 Kirchengemeindeordnung) stattfinden kann, gibt es Alternativen:
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