Sind Ersatzleute für die gewählten Mitglieder im Kirchenvorstand nicht mehr vorhanden, so wählt der Kirchenvorstand gemäß § 24 Abs. 2 Satz 1 Kirchenvorstandswahlgesetz (KVWG; Rechtssammlung Nr. 305 bzw. Praxisheft Kirchenvorstand 2) Kirchengemeindeglieder in den Kirchenvorstand, die die Voraussetzungen der Wählbarkeit nach § 8 KVWG erfüllen.
„Ehrenamtliche unterstützen – einander begegnen – voneinander“ lernen lautete der Auftrag für ein Seminar vom 3. bis zum 5. Februar in Michelsberg, in der Nähe von Sibiu/Hermannstadt, Rumänien.
Neugierig haben wir uns auf den Weg gemacht: Heike Bayreuther, ehrenamtliche Kirchenvorstandsfachbegleiterin; Pfarrer Martin Simon, Referent für Kirchenvorstandsarbeit und Gemeindeleitung im Amt für Gemeindedienst und Gudrun Scheiner-Petry, Leiterin des Amtes für Gemeindedienst.
Der Fachbeirat Ehrenamt schreibt zum achten Mal den Ehrenamtspreis der Evang.-Luth. Kirche in Bayern aus, um vorbildliche ehrenamtliche Projekte zu fördern.
In 2017 begleitet uns das Thema Veränderung auf Schritt und Tritt: Wir feiern und vergegenwärtigen die Reformation, die Erneuerung und Umgestaltung der Kirche.
Wie kann das heute aussehen? Wo geht Kirche neue Wege? Was wird erfolgreich anders gemacht? Wo entwickelt sich Kirche in einer sich wandelnden Gesellschaft? Wie verändern Engagierte die Gemeinden?
Wir haben in der St.-Anna-Kirche ein Bild von Lukas Cranach oder seiner Werkstatt (1531/40), das Jesus zeigt, wie er die Kinder segnet. Von dem Motiv gibt es andernorts noch Fassungen. Unter den vielen Gemälden, die wir in St. Anna haben, sticht es für mich heraus. Es zeigt einen besonders liebevollen und zugewandten Jesus. Zu ihm kann ich ganz unbedarft und vertrauensvoll kommen. Wie ein Kind darf ich seine Nähe suchen, so wie ich schlicht und einfach bin, ohne etwas mitbringen zu müssen. Er fühlt sich nicht bedrängt oder belästigt.
Die Besetzung einer Pfarrstelle ist meist ein besonderes Ereignis. Viel kommt da zusammen: Abschied vom bisherigen Pfarrer, Unsicherheit, wie geht es weiter und mit wem. Gespannte Erwartungen richten sich auf die neue Pfarrperson. Oft werden Sie als Kirchenvorstände auch auf die Wiederbesetzung der Stelle angesprochen.